Pflegeheim oder zuhause? Eine ehrliche Entscheidungshilfe.

Es gibt keine Lösung, die für alle richtig ist. Diese Fragen helfen, in Ruhe abzuwägen – mit der Familie und am besten mit der betroffenen Person.

Ehrlich beratenWir sagen offen, wenn Betreuung zuhause nicht die sichere Lösung ist.

Je mehr Punkte Sie abhaken können, desto eher passt eine Betreuung im eigenen Haushalt. Bleiben viele offen, ist ein Pflegeheim oder eine andere Lösung oft besser.

Was die Person selbst möchte.

Manche Menschen sind zuhause einsam und leben in Gesellschaft auf. Dann kann eine Einrichtung mit Gemeinschaft die bessere Wahl sein.

Die Wohnsituation.

Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse – siehe Was die Pflegekasse zahlt.

Der Pflegebedarf – tagsüber und nachts.

Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt, braucht aber selbst Nachtruhe und Pausen. Ist nachts regelmäßig mehrfach Hilfe nötig oder wird rund um die Uhr Fachpflege gebraucht, ist ein Pflegeheim meist die sicherere Lösung.

Bei Demenz.

Vertraute Räume geben Menschen mit Demenz oft Halt. Besteht aber eine ernste Weglaufgefahr oder starke Unruhe in der Nacht, schützt eine Einrichtung mit geschütztem Bereich oft besser. Mehr dazu: Demenzbetreuung zuhause.

Die Kosten.

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst; zum Eigenanteil an der Pflege gibt es einen Zuschuss, der mit der Dauer des Aufenthalts steigt. Zuhause decken Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuervorteile einen Teil der Betreuungskosten, den Rest trägt die Familie.

Die Familie.

Was am besten passt.

  • Hilfe morgens und abends reicht: ein ambulanter Pflegedienst, eventuell ergänzt durch stundenweise Alltagshilfe.
  • Tagsüber sollte immer jemand da sein, und die Person möchte zuhause bleiben: Betreuung im eigenen Haushalt – das ist unser Angebot, geplant und begleitet von Pflegefachkräften.
  • Fachpflege rund um die Uhr oder nachts regelmäßig Hilfe: ein Pflegeheim oder zunächst Kurzzeitpflege.

Neutral beraten auch die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ihrem Kreis. Wir beraten ebenfalls kostenlos – und sagen offen, wenn eine andere Lösung besser passt.

Pflegegrad einschätzen

Grundlagen: § 43 und § 43c SGB XI (vollstationäre Pflege, Zuschuss zum Eigenanteil). Stand: September 2026. Verbindlich entscheiden Ihre Pflegekasse und der jeweilige Heimvertrag.

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