Was begutachtet wird.
Der Medizinische Dienst – bei Privatversicherten Medicproof – schaut, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Nicht die Diagnose zählt, sondern was sie noch allein kann. Bewertet werden sechs Bereiche:
- Mobilität – aufstehen, gehen, Treppen
- Denken und Verständigen – Orientierung, Erinnern, Gespräche
- Verhalten und seelische Lage – Unruhe, Ängste, nächtliche Aktivität
- Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette
- Umgang mit Krankheit und Therapie – Medikamente, Verbände, Arztbesuche
- Alltag und Kontakte – Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakt zu anderen
Vor dem Termin.
Diese Unterlagen bereitlegen.
Beim Termin.
Nach dem Termin.
Wie lange die Entscheidung dauert und wie der Widerspruch funktioniert, steht in Pflegegrad beantragen.
Mit dem Pflegegradrechner können Sie vorab einschätzen, welcher Pflegegrad ungefähr infrage kommt.
Grundlagen: Begutachtung nach §§ 14, 15 und 18 SGB XI, Widerspruchsfrist nach § 84 SGG. Stand: September 2026. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse.